Erfahren Sie in dieser Rubrik Neuigkeiten zu unserem Hausmeister und Reinigungsbetrieb und natürlich alles rund um die Themen Hausmeister, professionelle Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst. Schauen sie rein, es lohnt sich!
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenImmer wieder werden wir gefragt ob man unsere Dienste (Hausmeisterservice, Reinigungsservice, Gartenpflege, Winterdienst) auch von der Steuer absetzen kann.Bei dieser Frage müssen wir innerlich immer wieder lächeln, denn als Professionelle Hausmeister und Reinigungsbetrieb mit über 20 Jahren Erfahrung, ist so eine Frage schon ein wenig eigenartig. Scheint aber in unser Branche nicht ganz so selbstverständlich zu sein, wie es für uns ist.Daher hier eine kurze Stellungnahme zu dem Thema:Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Alle unsere Dienste z.B. Hausmeisterdienste, können selbst von Privatpersonen von Ihrer Einkommensteuer als Steuerermäßigung abgesetzt werden.Maßgeblich hierfür ist hier z.B. der Paragraf 35a EStG, 52 EStG und 50b EStG. Nähere Infos zu den Gesetzestexten finden sie auf den folgenden Internetseiten:
http://dejure.org/gesetze/EStG/35a.html
http://dejure.org/gesetze/EStG/52.html
http://dejure.org/gesetze/EStG/50b.html
Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir hier nur allgemein auf die Möglichkeit von Steuererleichterung hinweisen können.Wir sind aber weder in der Lage noch befugt, genauere Auskünfte oder gar eine steuerliche Beratung vorzunehmen. Nähere Infos hierzu erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.